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Reisedokumente


Letzte Aktualisierung: 29. September 2005

Willkommen auf den American Airlines Webseiten für Reisebüros.

Diese Seite beinhaltet Einzelheiten über Geschäftspolitik und die Bestimmungen bezüglich Reisedokumente. Bitte verwenden Sie die unten angeführten Links, um zum Thema Ihrer Wahl zu kommen. Die Links auf der rechten Seite, um zur Homepage zurückzukehren, oder zu anderen Bereichen der Webseite zu gelangen.

Vielen Dank für Ihre weitere Unterstützung.


Hinweis:
Informationen zu den U.S. Visas können Sie unter der folgenden Website finden: www.unitedstatesvisas.gov*

Nähere Informationen zum Visa Waiver Programm finden Sie unter:
www.travel.state.gov/vwp*



| Visas | Visa Waiver Permanent Programm (VWPP) | Reisepässe |
| US-Visit Programm- gültig für VWPP Passagiere | ATP Programm (ehemals TWOV) |
| Neue Anforderungen der U.S. Zoll- und Grenzschutzbehörden | Zollbestimmungen für die USA |



Visas

Informationen zum Erhalt eines Eintrittsvisas für Amerika, können von dem amerikanischen Konsulat oder der Botschaft erhalten werden.

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Visa Waiver Permanent Programm (VWPP)

| Übersicht | Bedingungen für das Visa Waiver Programm | Erforderliche Dokumente für die VWP Passagiere |

Übersicht

Das Visa Waiver Permanent Program (VWPP) ermöglicht bestimmten Staaten die Einreise in die USA ohne Visum. Es war ursprünglich nur ein Probeprogramm, das aber im Oktober 2000 endgültig gemacht wurde.

Im Moment gibt es 27 Länder, die am Visa Waiver Programm teilnehmen, und zwar:

Andorra Island Norwegen
Australien Irland Portugal
Österreich Italien San Marino
Belgien Japan Singapur
Brunei Liechtenstein Slowenien
Dänemark Luxemburg Spanien
Finnland Monaco Schweden
Frankreich Holland Schweiz
Deutschland Neuseeland Grossbritannien


Update: Bitte beachten Sie auch unseren Fragen & Antworten Abschnitt und Reisepass Abschnitt (siehe unten) für wichtige Informationen über das Visa Waiver Programm.

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Bedingungen für das Visa Waiver Programm

  • Passagiere, die unter dem Visa Waiver Programm in die USA einreisen möchten, müssen das sogenannte Formular I-791 und das Formular I-94 ausfüllen, das Sie entweder von ihrem Reisebüro, oder der Botschaft, oder am Checkin vor dem jeweiligen Flug, erhalten.
  • Das Formular beinhaltet die Bedingungen für eine Qualifikation. Weiters müssen Sie nach wie vor das Formular I-94 ausfüllen. Das Formular gibt es in Englisch, Japanisch, Französisch, Deutsch, Schwedisch, Holländisch und Italienisch. American Airlines hat jedoch im Moment keine holländischen und italienischen Formulare.


Update: Bitte beachten Sie auch unseren Fragen & Antworten Abschnitt und Reisepass Abschnitt (siehe unten) für wichtige Informationen über das Visa Waiver Programm.

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Erforderliche Dokumente für die VWP Passagiere

  • Ab dem 26. Juni 2005 muss jeder Reisende einen maschinenlesbaren Reisepaß* besitzen. Dies gilt für jedes Familienmitglied, einschließlich Babys.
    *Bitte gehen Sie zum Absatz über Reisepässe.
  • Nur Urlaubs- oder Geschäftsreisen.
  • Aufenthaltsdauer ist 90 Tage oder weniger.
  • Einreise mit einer Fluggesellschaft, welche die I-775 Vereinbarung mit der US Behörde unterschrieben hat.
  • Der Reisende besitzt ein unterschriebenes I-94W (Visa Waiver Ankunft/Abreise Formular, ausgestellt entweder von der Fluggesellschaft, welche die I-775 Vereinbarung unterschrieben hat, oder vom Reisebüro). Ein separates Formular muß für jedes Kind ausgefüllt werden. Dies gilt auch für jene Kinder die noch im Reisepass der Eltern sind. (Bei Inanspruchnahme der einmaligen Ausnahmebedingung . Ansonsten sollten alle Kinder einen eigenen Pass haben.)
  • Der Reisende ist im Besitz eines gültigen Rück/Weiterflugtickets (oder eines elektronischen Ticketausdrucks) mit einem Zielort in einem anderen Land als Kanada, Mexiko oder die Länder/Inseln, in oder an der Grenze zur Karibik sind, es sei denn der Reisende sind hat eine Aufenthaltsgenehmigung in einem dieser Länder/Inseln. Die Gültigkeit des Tickets wird für ein Jahr angenommen, egal welcher Tickettyp.
  • Der Reisende ist kein Immigrant.

Näheres finden Sie unter Timatic.


Update: Bitte beachten Sie auch unseren Reisepass Abschnitt (siehe unten) für wichtige Informationen über das Visa Waiver Programm.

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Reisepässe

| Reisepässeübersicht | Britische Reisepässe |
| Maschinenlesbare Reisepässe | Bestimmungen für Minderjährige |

Reisepässeübersicht

Alle Passagiere die in die USA einreisen möchten, müssen die erforderlichen Dokumente zum Beispiel Visum (wenn erforderlich) und einen gültigen Reisepaß besitzen. Der Reisepaß muß zum Zeitpunkt der Reise und für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Ab dem 26. Juni 2005 müssen alle Passagiere einen maschinenlesbaren Pass vorweisen. Siehe unten für weitere Einzelheiten.

Bitte beachten Sie, daß Bürger der folgenden Staaten einen Reisepaß der noch 6 Monate nach der Einreise in die USA gültig ist, besitzen müssen: Brunei, San Marino und Andorra. Bitte teilen Sie den Kunden mit, die Informationen mit der jeweiligen Botschaft des Landes zu überprüfen..

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Britische Reisepässe

Bedingungen für britische Staatsbürger:

  • Reisepass (muss maschinenlesbar sein ab dem 26. Juni 2005).
  • Benötigt Visum für einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen.
  • Können unter dem Visa Waiver Pilot Programm mit dem Visa Waiver Formular I94w, das von AA vergeben wird, einreisen.
  • Besitzen ein gültiges Rückflugticket oder einen Weiterflug.

Bedingungen für British Subjects:

  • Reisepaß
  • Visum
  • British Subject, British Dependent Territories Citizen, British Overseas Citizen und British National Overseas qualifizieren nicht für das Visa Waiver Programm.
  • Pass und Visa sind notwendig.

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Maschinenlesbare Reisepässe

Mit maschinenlesbaren Pässen ist es möglich Pässe automatisch, maschinell zu scannen. Ein maschinenlesbarer Pass ist daran zu erkennen, dass auf der Seite mit den persönlichen Informationen zwei Reihen von Buchstaben, Nummern und Winkelzeichen ( >>>) am Fuß der Seite. Wenn ein Passagier unsicher ist, ob sein Pass maschinenlesbar ist, sollte er mit der Zivilbehörde in seinem Land, welche die Pässe ausstellt, Kontakt aufnehmen.

Update April 2005

Die Zoll- und Grenzschutzbehörde (Customs and Border Protection - CBP) hat neue Anweisungen in Bezug auf den maschinenlesbaren Pass herausgegeben.

Ab dem 26. Juni 2005 muss jeder Fluggast, der im Zuge des Visa Waiver Programm (VWP) in die USA einreisen möchte einen maschinenlesbaren Pass vorweisen. Kinder und auch Babys müssen einen eigenen maschinenlesbaren Pass haben.

Ab dem 26. Juni 2005 wird die Zoll- und Grenzschutzbehörde die Fluggesellschaft (CBP) eine Busse verhängen, falls sie jemandem erlaubt im Zuge des VWP ohne maschinenlesbarem Pass in die USA einzureisen.

Passagier können weiterhin auch ohne maschinenlesbaren Pass in die USA einreisen, vorausgesetzt sie verfügen über ein gültiges Visa für die USA, wenn ihre Nationalität dies erfordert. Die derzeitige Verpflichtung für gewisse Nationalitäten des VWP einen maschinenlesbaren Pass zu haben, besteht weiter.

Hinweis: Die Verpflichtung einen maschinenlesbaren Pass zu haben besteht weiterhin für Staatsbürger von Andorra, Belgien, Brunei, Liechtenstein und Slowenien, die im Zuge des VWP in die USA einreisen möchten. Die neue Regelung gilt ab dem 26. Juni 2005 für alle VWP-Reisenden .


Update, Juni 2005

Das Ministerium für Interne Sicherheit (Departement of Homeland Security - DHS) erinnerte die Reisenden der 27 Länder, die am Visa Waiver Progam (VWP) teilnehmen, dass sie ab dem 26. Juni 2005, einen maschinenlesbaren Pass haben müssen um ohne Visum in die USA einzureisen, wie dies vom Kongress bestimmt wurde. Maschinenlesbare Pässe haben eine Reihe von Zeichen, die von den Angestellten der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (U.S. Customs and Border Protection - CBP) maschinell geprüft werden können, um die Identität des Passinhabers schnell feststellen zu können und Zugang zu allen Informationen zu haben, die normalerweise im Pass enthalten sind.

Das Gesetz über Immigration und Nationalität hatte ursprünglich festgelegt, dass alle Reisenden des VWP bis zum 1. Oktober 2003 einen maschinenlesbaren Pass vorlegen sollten. Aufgrund der Anfrage von 23 der 27 VWP Ländern, hatten die Vereinigten Staaten diese Forderung für jene Länder auf den 26. Oktober 2004 verschoben. Für eine begrenzte Zeitspanne, hatte das DHS ohne Spesen für die Reisenden, eine einmalige Ausnahme für die Einreise in die USA für VWP-Reisenden ohne maschinenlesbarem Pass genehmigt. Diese beschränkte Zeitspanne endet am 26. Juni 2005. Ab dem 26. Juni 2005 werden die Transportunternehmen, welche Reisende der VWP-Länder ohne maschinenlesbarem Pass transportieren mit einer Busse von $3.300 belegt. Darüber hinaus dürfen Reisende unter dem VWP, die ohne maschinenlesbarem Pass in das Land einreisen, nicht damit rechnen, eine einmalige Einreiseerlaubnis zu erhalten.

"Ein maschinenlesbarer Pass ist sowohl für die ausländischen Besucher, als auch für die interne Sicherheit von Vorteil" so Randy Beardsworth, Untersekretär für Grenz- und Transportschutz. " Mit einem schnellen Durchziehen durch den Computer, erhalten die Angestellten an den Kontrollstationen Einsicht in die Informationen, die sie benötigen, um die Reisenden zu legitimieren. Gleichzeitig ermöglicht der schnelle Zugang zu den Informationen unseren Angestellten, sich noch mehr auf eventuelle Drohungen zu konzentrieren und diese auszuschalten.

Seit dem 26. Oktober 2004 haben die Angestellten des CBW die Reisenden des VWP bei Einreise in die USA mittels eines Briefes auf die neuen Einreiseerfordernisse aufmerksam gemacht. Darüber hinaus arbeiten die VWP-Länder eng mit der Regierung der USA zusammen, um diese Information an ihre Staatsbürger weiterzugeben. Es wird allen Reisenden aus den VWP-Ländern, welche die Absicht haben in die USA zu reisen, empfohlen, mit der Passausstellungsbehörde des jeweiligen Landes zu prüfen, ob sie im Besitz eines maschinenlesbaren Passes sind. Eine Alternative für Personen, deren Reisepläne unmittelbar bevorstehen, und die keine Möglichkeit haben, sich einen maschinenlesbaren Pass zu verschaffen, besteht darin, in einem Konsulat oder einer Botschaft der Vereinigten Staaten ein Visum anzufordern.

Die 27 Länder welche am VWP teilnehmen sind: Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Holland, Irland, Island, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Slowenien, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien. Alle Reisenden dieser 27 Länder benötigen ab dem 26. Juni 2005 einen maschinenlesbaren Pass für die Einreise in die Vereinigten Staaten. Im vergangenen Jahr haben ungefähr 15 Millionen Reisenden der VWP-Länder die USA besucht.

Die Bestimmungen betreff maschinenlesbarem Pass sind ohne Auswirkungen auf den vom Kongress festgelegten Zeitpunkt, wonach Pässe, die am oder nach dem 26. Oktober 2005 ausgestellt wurden, biometrische Informationen enthalten müssen, um ohne Visum in die USA einzureisen.

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Bestimmungen für Minderjährige

Minderjährige die alleine oder mit nur einem Erwachsenen reisen, benötigen einen notarisierten Brief des abwesenden Elternteils. Im Falle einer Scheidung, oder wenn ein Elternteil verstorben ist, brauchen Sie entweder einen Bescheid des Gerichts oder ein Todeszertifikat.

Nähere Informationen finden Sie unter der Minderjährige Seite.

Darüber hinaus müssen ab dem 26. Juni 2005 alle Kinder und auch Babys ihren eigenen maschinenlesbaren Pass haben um im Zuge des Visa Waiver Programms in die USA einzureisen. Oft sind Kinder im Pass der Eltern eingetragen, aber von Juni 2005 an wird dies für Reisende in die USA im Rahmen des Visa Waiver Programms nicht mehr akzeptiert.

Näheres finden Sie in Timatic.

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US-Visit Programm- gültig für VWPP Passagiere

Am 5. Januar 2004 führt der US Grenzschutz (CBP) das US Visit Programm ein, welches Einreise- und Abreiseinformationen von bestimmten Besuchern der Vereinigten Staaten aufnehmen wird. Bei Ankunft und Abreise werden Personen, welche ein Visum be- nötigen um Fingerabdrücke und ein Foto gebeten.

Desweiteren werden ab dem 30. September 2004, alle Passagiere die unter dem Visa Waiver Programm in die USA einreisen, dem US-Visit Programm zusstimmen müssen, welches Einreise und Abreiseinformationen von bestimmten Besuchern der USA nehmen wird. Bei Ankunft werden auch diese fotografiert und Fingerabdrücke abgenommen. Die teilnehmenden Länder sind: Andorra, Australien, Österreich, Belgien, Brunei, Dänmark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Island, Irland, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Portugal, San Marino, Singapur, Slowenien, Spanien, Schweiz und Großbritannien.

Zusätzlich benötigen die oben erwähnten Staatsbürger die folgenden Dokumente um als Touristen in die USA einzureisen. (90 Tage oder weniger):

  • Gültiger Pass (muss ab dem 26. Juni 2005 maschinenlesbar sein).
  • Visa Waiver Informationsformular
  • Rückflug/Weiterflug Ticket

Nähres finden Sie in Timatic

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ATP Programm (ehemals TWOV))

Das ATP (Air Transport Programm) ehemals bekannt als TWOV - Transit Ohne Visum Programm - wurde am 2. August 2003 um 11 Uhr vom US Innenministerium für Sicherheit eingestellt.

Der US Grenzschutz (CBP) erlaubt Ausländern nicht mehr als Transit-Passagiere durch die USA zu einer Drittdestination zu reisen, es sei denn, Sie haben ein gültiges Visum.

Nähres finden Sie in Timatic

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Neue Anforderungen der U.S. Zoll- und Grenzschutzbehörden

Update: 27. September 2005

American Airlines arbeitet eng mit der U.S. Zoll- und Grenschutzbehörde zusammen um den neuen Anforderungen, die am 4. Oktober 2005 im Zuge des neuen Systems des vorzeitigen Passagierinformationssystems, "Advance Passenger Information System" (APIS), - in Kraft treten, bestmöglich zu entsprechen.

Im Kern geht es darum, dass Fluglinien verpflichtet sind vor dem Abflug in die USA gewisse Informationen über alle Passagiere, außer amerikanischen Staatsbürgern weiterzuleiten. Diese Informationen werden derzeit von der Zoll- und Grenzschutzbehörde direkt vom Passagier bei Ankunft in den US einfordert.

Insbesondere müssen die Passagiere angeben in welchem Land sie wohnen. Darüber hinaus sind Besucher der USA verpflichtet, die genaue Adresse (Strassenname und Strassennummer, Stadt, Postleitzahl und Bundesstaat) der ersten Übernachtung in den USA anzugeben.

American Airlines beabsichtigt den Prozess der Informationeinholung für alle Beteiligten Reisende, Mitarbeiter der Reservationszentralen und Mitarbeiter der Reisebüros so schnell und effizient zu gestalten als möglich. Wir arbeiten derzeit daran, unsere Systeme anzupassen, so dass die notwendigen Informationen des Reisenden bereits zum Zeitpunkt der Reservierung (über ein Reisebüro, eine AA Reservationszentrale oder das Internet) eingeholt werden können. Diese Systeme werden Anfang nächsten Jahres (2006) funktionsfähig sein und wir werden Sie beizeiten über die Vorgangsweise und die Erfordernisse der Dateneingabe informieren.

Bis dahin bitten wir Sie um Ihre Hilfe um die Reisenden vor ihrer Abreise in die USA darüber zu informieren, dass sie bei Ankunft den Zoll- und Grenzschutzbehörden (CBP) der USA (oder einem von der CBP delegierten Vertreter der Fluglinie) nicht nur ihre Reisedokumente vorlegen müssen, sondern auch ihre volle Adresse in den USA wie oben dargelegt, angeben müssen.

Fragen & Antworten

F: Wird American Airlines für den geplanten Zeitpunkt des 4. Oktobers bereit sein?
A: Die Anpassungen unserer Computersysteme, die anfangs 2006 fertiggestellt werden sollten, ermöglichen es dem Reisenden die erforderlichen Informationen bereits zum Zeitpunkt der Reservierung anzugeben und vereinfachen so den Prozess der Informationseinholung entsprechend den neuen Anforderungen. Bis dahin wird American Airlines die Daten nicht vor Abflug einholen, sondern diese werden wir bisher von den Vertretern der US Zoll- und Grenzschutzbehörden eingeholt. CBP ist über das Vorgehen von American Airlines informiert. Die Reisenden sollten damit rechnen, bei Ankunft ihre genaue Adresse in den USA auf dem Zollerklärung angeben zu müssen.

F: Rechnen Sie damit, dass sich durch diese neuen Anforderungen Verzögerungen bei der Zollabfertigung bei Ankunft in der USA ergeben?
A: Nein. Es sollten sich keine Verzögerungen ergeben, sofern der Reisende seine Zollerklärung richtig ausgefüllt hat, mit der vollen Adresse während des Aufenthalt in den USA (einschließlich Strassenname und Strassennummer, Stadt, Postleitzahl und Bundesstaat)

F: Rechnen Sie damit, dass sich durch die neuen Anforderungen Verzögerungen beim Einchecken ergeben?
A: Nein. Es werden sich keine Verzögerungen ergeben, da American Airlines diese Informationen erst dann einholen werden, wenn unsere Computersystem angepasst sind, was anfangs 2006 fertiggestellt werden sollte. Dann wird es leicht sein für die Reisenden bereits zum Zeitpunkt der Reservation die nötigen Informationen anzugeben, was den Prozess weiter vereinfachen wird.

F: Was für Änderungen ergeben sich für Mitarbeiter der Reisebüros angesichts der neuen Anforderungen der US Regierung?
A: Nichts. Wir bitten Sie jedoch die Reisenden darauf aufmerksam zu machen, welche Informationen sie angeben müssen. Sobald die Computersysteme von American Airlines angepasst sind, müssen die Mitarbeiter der Reisebüros zum Zeitpunkt der Reservierung die Informationen Wohnort und Adresse während Aufenthalt in USA angeben, da es den Prozess beim Einschecken unserer Kunden am Flughafen vereinfachen wird.

F: Was geschieht, wenn ein Reisender seine genaue Unterkunftsadresse nicht angeben kann?
A: Dies kann zu einer ausführlichen Prüfung der Reisepläne seitens der Zoll- und Grenzschutzbehörden bei Ankunft in den USA führen.

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Zollbestimmungen für die USA

Zollbestimmungen: Nicht USA -Bürger

Gegenstand Begrenzung/Erlaubnis
Kameras Keine Einschränkung
Währung über 10,000.00 USD muß verzollt werden.
Waffen Benötigung eine Importlinzenz vor der Anreise.
Geschenke mit einem Mindestaufenthalt von 72 Stunden - erlaubt 100.00 USD Geschenk Ausnahme, vorausgesetzt diese Geschenksausnahme wurde nicht innerhalb der letzten 6 Monate geltend gemacht. Kein Likör oder Zigaretten erlaubt, wenn weniger als 72 Stunden.
Likör 1 U.S. Quart für privaten Gebrauch erlaubt, wenn Sie 21 Jahre oder älter sind.
Parfum angemessener Betrag für eigenen Gebrauch.
Tabak 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 3 Pfund Tabak sind für Passagiere über 21 Jahre erlaubt.
Verbotenes Früchte, Blumen, Fleisch, Pflanzen, Gemüse.

Nähres finden Sie in Timatic.

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