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Personen, die im Rahmen des Visa-Waiver-Programms visafrei in die USA einreisen, werden auf die folgenden Stichtage bezüglich der Passbestimmungen hingewiesen.
Visa-Waiver-Programm, VWP (nähere Informationen siehe unten)
Maschinenlesbare Pässe (MRP)
Ab dem 26. Oktober 2004 müssen alle Personen, die im Rahmen des Visa-Waiver-Programms visafrei in die USA einreisen, einen maschinenlesbaren Pass
(MRP) mit sich führen. Die Daten in MRPs können von Scannern automatisch gelesen werden. Der maschinenlesbare Pass
weist die Personenangaben des Besitzers (z.B. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Passnummer) in Form von zwei
Textzeilen am unteren Ende der Fotoseite aus. Die beiden Zeilen enthalten eine
Kombination aus Buchstaben, Zahlen und Winkeln
(">>>>>") und sind entlang der Längskante der Seite mit den
Personenangaben aufgedruckt.
Alle USA-Reisenden müssen im Besitz entweder eines maschinenlesbaren Reisepasses und eines grünen Visa-Waiver-Formulars (wird im Flugzeug verteilt) oder eines gültigen US-Visums sein. Reisenden aus VWP (Visa-Waiver-Programm)-Ländern, die keinen maschinenlesbaren Pass mit sich führen, kann das Besteigen von Flugzeugen und Kreuzfahrtschiffen bzw. bei der Ankunft in den USA eine Einreise in das Land verwehrt werden.
Wichtig: Familien, die unter dem Visa-Waiver-Programm einreisen, müssen einen maschinenlesbaren Pass für jeden Reisenden, einschließlich Kinder, mitführen. Für Kinder, die derzeit im Pass der Eltern eingetragen sind, muss zur visafreien Einreise in die USA ein eigener maschinenlesbarer Pass ausgestellt werden.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Pass maschinenlesbar ist, erkundigen Sie sich bitte bei der Passbehörde Ihres Landes.
Im Besitz eines maschinenlesbaren Passes müssen nur Reisende sein, die unter dem Visa-Waiver-Programm in die USA einreisen. Erwachsene und Kinder, die ein US-Visum beantragt haben oder im Besitz eines gültigen US-Visums sind, benötigen keinen MRP.
Alle Reisenden aus VWP (Visa-Waiver-Programm)-Ländern müssen unabhängig von ihrem Alter und von der Art ihres Passes im Besitz eines
maschinenlesbaren Reisepasses sein. Je nach Ausstellungsdatum des Passes gelten darüber hinaus zusätzliche Anforderungen:
- Für maschinenlesbare Reisepässe, die vor dem 26.10.2005 ausgestellt oder verlängert wurden, gelten keine zusätzlichen Anforderungen.
- Maschinenlesbare Reisepässe, die zwischen dem 26.10.2005 und dem 25.10.2006 ausgestellt oder verlängert wurden, müssen entweder ein digitales Foto auf der Personaldatenseite oder einen integrierten Chip mit den Informationen der Personaldatenseite enthalten.
- Maschinenlesbare Reisepässe, die ab dem 26.10.2006 ausgestellt oder verlängert werden, müssen einen integrierten Chip mit den Informationen der Personaldatenseite enthalten (e-Pass).
- Vorläufige Reisepässe, offizielle Pässe und Diplomatenpässe müssen kein biometrisches digitale Fotos und keinen Chip enthalten, sofern sie maschinenlesbar sind.
- Österreichische, italienische und französische Reisepässe und vorläufige deutsche Reisepässe.
Österreichische, italienische und französische Reisepässe und vorläufige deutsche Reisepässe:
- Österreich: Reguläre österreichische Reisepässe, die ab dem 26.10.2005 ausgestellt oder verlängert wurden und mit einer österreichischen Vignette mit digitalem Foto ausgestattet sind, werden für visumfreies Reisen im Rahmen des VWP (Visa-Waiver-Programm) akzeptiert; andernfalls ist ein US-Visum erforderlich.
- Italien: Reguläre italienische Reisepässe die ab dem 26.10.2005 ausgestellt oder verlängert wurden und mit einem digitalen Foto versehen sind, werden für visumfreies Reisen akzeptiert; andernfalls ist ein US-Visum erforderlich.
- Frankreich: Frankreich hat mit der Einführung elektronischer Reisepässe begonnen. Für die geschäftliche oder private Einreise in die USA mit französischen Reisepässen, die ab dem 26.10.2005 ausgestellt wurden und keinen elektronischen Chip enthalten, muss jedoch ein US-Visum beantragt werden.
Vorläufige deutsche Reisepässe:
Deutschland: Gemäß den Bestimmungen des US-Department of Homeland Security werden die vorläufigen deutschen Reisepässe seit 1. Mai 2006 nicht mehr für die Einreise im Rahmen des Visa-Waiver-Programms akzeptiert. Inhaber von vorläufigen deutschen Reisepässe müssen sich für die visumfreie Einreise einen regulären deutschen Reisepass ausstellen lassen oder ein US-Visum beantragen.
Biometrische Reisepässe (e-Pässe)
Der US-Gesetzgeber hatte vorgesehen, dass ab 26. Oktober 2006 alle im Rahmen des Visa-Waiver-Programms einreisenden Personen im Besitz eines biometrischen Passes sein müssen. Biometrische Pässe enthalten einen Chip, auf dem bestimmte biometrische Daten des Passinhabers wie digitale Fingerabdrücke, Handgeometrie, Gesichtsmerkmale, Iris etc. gespeichert sind.
Das Visa-Waiver-Programm (VWP)
Das Visa-Waiver-Programm erlaubt es Bürgern aus bestimmten Ländern, in die USA einzureisen, ohne zuvor ein Visum beantragen zu müssen.
Folgende Länder nehmen am VWP teil:
| Andorra |
Dänemark |
Irland |
Monaco |
San Marino |
Schweiz |
| Australien |
Finnland |
Italien |
Niederlande |
Singapur |
Großbritannien/Nordirland |
| Österreich |
Frankreich |
Japan |
Neuseeland |
Slowenien |
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| Belgien |
Deutschland |
Liechtenstein |
Norwegen |
Spanien |
|
| Brunei |
Island |
Luxemburg |
Portugal |
Schweden |
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Staatsbürger dieser Länder benötigen zur Einreise im Rahmen des Visa-Waiver-Programms einen maschinenlesbaren Pass. Alle Visa-Waiver-Länder sind derzeit in der Lage, maschinenlesbare Pässe auszustellen. Inhaber von nicht maschinenlesbaren Pässen, die im Rahmen des VWP reisen möchten, müssen bei der Passbehörde ihres Landes einen entsprechenden Pass beantragen. Nicht maschinenlesbare Pässe berechtigen nur in Verbindung mit einem US-Visum zur Einreise in die USA. Einreisevisa für die USA müssen rechtzeitig vor Reisebeginn bei einem Konsulat oder einer Botschaft der USA beantragt werden.
Reisende aus VWP-Ländern können sich maximal 90 Tage lang geschäftlich oder privat in den USA aufhalten.
Weitere Informationen über die Einreisebestimmungen für die USA erteilen:
Die US-Botschaft www.usembassy.de
Das US-Außenministerium www.travel.state.gov/visa/tempvisitors_novisa_waiver.html
Ihr lokales Passbüro
Jeder Passagier ist selbst dafür verantwortlich sicherzustellen, dass er im Besitz aller für die Reise erforderlichen Unterlagen ist.